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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Finanzamtes Nidda

Bild der Vorderansicht des Finanzamts Nidda
Postanschrift

Finanzamt Nidda
Schillerstraße 38
63667 Nidda
Postfach 11 80
63658 Nidda

 

Telefon: +49(0)6043-80 50
Telefax allgemein: +49(0)6043-80 51 59
Telefax Vollstreckungsstelle: +49(0)6043-80 51 90

Telefonisch sind wir für Sie erreichbar:
montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

E-Mail: mailto:Poststelle@FA-Nid.Hessen.de 

Bitte beachten Sie die Hinweise zur E-Mail Kommunikation mit Ihrem Finanzamt

Bundesfinanzamtsnummer: 2634 




Bild einer Uhr zur Illustration der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten
Die Finanzservicestelle (FIS) des Finanzamtes Nidda ist für Sie

montags, dienstags und donnerstags von  07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr


geöffnet.
Oder Sie vereinbaren einen persönlichen Termin bei Ihrem Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin.


Bild einer Euro-Münze und eines Euro-Scheins zur Illustration der Bankverbindung
Bankverbindungen
Deutsche Bundesbank Fil. Frankfurt am Main
Bankleitzahl: 500 000 00
Kontonummer: 50 601 501
Landesbank Hessen-Thüringen
Bankleitzahl: 500 500 00
Kontonummer: 1 000 439
Überweisung aus dem Ausland
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE98 5005 0000 0001 0004 39


Lohnsteuerkarte
Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen...




 Bild Elsterlogo
ELSTER-Die elektronische Steuererklärung
Die Einkommensteuererklärung für 2009 kann mit dem Programm "ElsterFormular 2009/2010" sehr einfach angefertigt werden.
Das Programm steht unter www.elsterformular.de  zum Download bereit.

CD-Roms können grundsätzlich ab Anfang Februar gratis bei den Finanzämtern abgeholt werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster


 Bild Elsteronlineportal
ElsterOnline - Papierlos zum Finanzamt
Unternehmer, Arbeitgeber oder Steuerberater können mit ElsterOnline einige Erklärungen einfach und plattformunabhängig per Internetbrowser direkt online eingeben oder sich über den aktuellen Stand ihres Steuerkontos informieren.

Weitere Informationen über das Verfahren unter www.ElsterOnline.de 
© 2012 Finanzamt Nidda. Schillerstraße 38 . 63667 Nidda

Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie auf der Internetseite des Finanzamts Nidda begrüßen zu dürfen und hoffen, dass Sie die von Ihnen gesuchten Informationen auf unseren Seiten finden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und während der Sprechzeiten auch persönlich zur Verfügung.

Ihr Finanzamt Nidda

Aktuelles

Ausbildung zum(r) Diplom-Finanzwirt(in)

Das Finanzamt Nidda bietet zum 01.08.2012 eine qualifizierte Ausbildung zum/zur "Dipl. Finanzwirt/in" in der gehobenen Beamtenlaufbahn der Hessischen Finanzverwaltung an.

Ansprechpartner: Ausbildungsleiter Herr Thomas Duda (Telefon +49 (0)6043/805-180). Informationen zur Ausbildung und zum Bewerbungs- verfahren finden Sie unter www.finanzverwaltung-mein-job.de/ 

 

Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin
Lohnsteuerkarte
 
 

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.

Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.

Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt.
Mehr Informationen....