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Bild der Vorderansicht des Finanzamts Nidda
Postanschrift

Finanzamt Nidda
Schillerstraße 38
63667 Nidda
Postfach 11 80
63658 Nidda

 

Telefon: +49(0)6043-80 50
Telefax allgemein: +49(0)6043-80 51 59
Telefax Vollstreckungsstelle: +49(0)6043-80 51 90

Telefonisch sind wir für Sie erreichbar:
montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

E-Mail: mailto:Poststelle@FA-Nid.Hessen.de 

Bitte beachten Sie die Hinweise zur E-Mail Kommunikation mit Ihrem Finanzamt

Bundesfinanzamtsnummer: 2634 




Bild einer Uhr zur Illustration der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten
Die Finanzservicestelle (FIS) des Finanzamtes Nidda ist für Sie

montags, dienstags und donnerstags von  07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr


geöffnet.
Oder Sie vereinbaren einen persönlichen Termin bei Ihrem Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin.


Bild einer Euro-Münze und eines Euro-Scheins zur Illustration der Bankverbindung
Bankverbindungen
Deutsche Bundesbank Fil. Frankfurt am Main
Bankleitzahl: 500 000 00
Kontonummer: 50 601 501
Landesbank Hessen-Thüringen
Bankleitzahl: 500 500 00
Kontonummer: 1 000 439
Überweisung aus dem Ausland
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE98 5005 0000 0001 0004 39


Lohnsteuerkarte
Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen...




ELSTER-Die elektronische Steuererklärung

Nutzen Sie die elektronische Steuererklärung und übermitteln Sie damit Ihre Steuererklärung schnell und sicher an Ihr Finanzamt. Für die Übertragung Ihrer Daten steht eine Auswahl geeigneter Softwareprodukte zur Verfügung.
Eine Übersicht finden Sie unter www.elster.de/elster_soft_nw.php  .
Das kostenfreie Programm ElsterFormular ist ein Angebot der Steuerverwaltung und steht unter www.elster.de  in der jeweils aktuellsten Version zum Download bereit.
Gratis-CDs mit der Software erhalten Sie ab Anfang Februar bei Ihrem Finanzamt. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster

06.02.2012: SPAM im Namen der Steuerverwaltung

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. In diesen Nachrichten wird der Empfänger aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid handelt. Bitte beachten Sie hierzu: 1. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. 2. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten in Form eines E-Mail-Anhangs.




 Bild Elsteronlineportal
ElsterOnline - Papierlos zum Finanzamt
Unternehmer, Arbeitgeber oder Steuerberater können mit ElsterOnline einige Erklärungen einfach und plattformunabhängig per Internetbrowser direkt online eingeben oder sich über den aktuellen Stand ihres Steuerkontos informieren.

Weitere Informationen über das Verfahren unter www.ElsterOnline.de 
© 2012 Finanzamt Nidda. Schillerstraße 38 . 63667 Nidda

Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie auf der Internetseite des Finanzamts Nidda begrüßen zu dürfen und hoffen, dass Sie die von Ihnen gesuchten Informationen auf unseren Seiten finden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und während der Sprechzeiten auch persönlich zur Verfügung.

Ihr Finanzamt Nidda

Aktuelles

Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Lohnsteuerkarte
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens. Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen....